24.06.2015
Endlich ist es soweit! Nach zweijährigen, umfangreichen Untersuchungen hat microZINQ® jetzt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) erhalten.
Im Ergebnis kommen die Prüfer nach Beendigung des Untersuchungsprogramms zu dem Schluss:
microZINQ® ist
Bei microZINQ® handelt es sich um ein Verzinkungsverfahren, bei dem unter Verwendung einer spezielle Zink-Aluminium-Legierung schichtdickenoptimierte – durchschnittlich 10 bis 15 µm (werkstoffunabhängig) statt bisher übliche 60 bis 200 µm (werkstoffabhängig) – aber im Vergleich mit einer Stückverzinkung nach ISO 1461 vergleichbar leistungsfähige Zinkschichten auf vorgefertigte Stahlbauteile appliziert werden.
Neben der Korrosionsschutzwirkung bietet die Technologie durch die spezielle Zinkschichtcharakteristik vielfältige Potentiale. Und das vor allem im Hinblick auf intelligente Fertigungskonzepte sowie durch die Nutzung von Umform- und Fügemöglichkeiten, die bei herkömmlicher Verzinkung bisher nicht umsetzbar waren. Denn auch nach der Verzinkung mit microZINQ® lassen sich die Bauteile problemlos weiterverarbeiten. Fügen, Clinchen oder Umformen sind keine Problem, denn microZINQ® geht mit – im wahrsten Sinne des Wortes. Außerdem erreicht diese Art der Oberflächenveredelung unabhängig vom Grundmaterial stets einen homogenen Schichtaufbau mit einer einheitlichen Optik.
Weil sowohl die Zusammensetzung der microZINQ®-Zinklegierung als auch die erzielten Zinkschichtdicken außerhalb den Vorgaben der ISO 1461 liegen, war eine Anwendung von microZINQ®-verzinkten Stahlbauteilen im bauaufsichtlich geregelten Bereich bisher nicht möglich. Über die AbZ konnte jetzt für Bauteile, die mit microZINQ® stückverzinkt sind, die Verwendbarkeit unter bauspezifischen Randbedingungen nachgewiesen und somit die Grundlage für die Anwendung dieses innovativen Verfahrens in neuen, wichtigen Einsatzgebieten geschaffen werden.
Da allerdings eine Zinkschicht kein eigenständiges Bauprodukt darstellt, handelt es sich bei dem offiziellen Zulassungsgegenstand um vorgefertigte Stahlbauteile für tragende Anwendungen, die für Beanspruchungen aus statischen und quasistatischen Einwirkungen mit microZINQ® feuerverzinkt wurden. Diese Stahlbauteile können wie bei der Stückverzinkung nach ISO 1461 hierbei aus Stahlgüten bis einschließlich der Festigkeitsklasse S460 bestehen, die nach den Normen DIN EN 10025-2 bis 10025-4 sowie EN 10210-1 und EN 10219-1 gefertigt sind. Allerdings ist auch die Verwendung von Stahlsorten mit höheren Festigkeiten ist kein Problem – wenn die Eignung zum Verzinken mit dem microZINQ® durch eine Verfahrensprüfung in Anlehnung an die DASt-Richtlinie 022 nachgewiesen wurde. Die jahrelange Erfahrung aus der Anwendung im Fahrzeugbau konnte hier bereits unter Beweis stellen: Insbesondere im Bereich der höherfesteren Stähle konnte microZINQ® seine Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Feuerverzinkung ausspielen.
Zudem erkennt das DIBt microZINQ® als ein Stückverzinkungsverfahren und damit gleichwertig zu einer Feuerverzinkung nach ISO 1461 an. So kann microZINQ® auch wie eine Feuerverzinkung nach ISO 1461 eingesetzt werden. Konkret bedeutet das: Setzt der Kunde bei der Oberflächenveredelung auf microZINQ®, hat er beim Inverkehrbringen seiner Bauteile den nötigen Rechtsschutz. Denn microZINQ® hat die AbZ und zeigt dem Kunden, dass er bei seiner Verwendung auf der sicheren Seite ist – wie auch bei allen anderen Zertifizierungen und Normen von ZINQ, die z. B. mit der EN 1090 und der DASt 022 einen Nachweis der Konformität erbringen.
Was ist das DIBt?
Das Deutsche Institut für Bautechnik, kurz DIBt, ist eine deutsche Bund-Länder-Einrichtung, die Europäische Technische Zulassungen für Bauprodukte und -systeme sowie Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte und Bautechniken erteilt.
Wast ist eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)?
Der Anwendungsbedarf für eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird in den Vorbemerkungen der Bauregelliste (BRL) erläutert. Dabei ist die in den Landesbauordnungen getroffene Unterscheidung zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten zu beachten. Hier gilt, dass geregelte Bauprodukte den in der Bauregelliste bekannt gemachten, jeweils dem Bauprodukt spezifisch zugehörigen technischen Regeln entsprechen oder nur geringfügig von diesen abweichen. Für den konkreten Fall der herkömmlichen Stückverzinkung bzw. das geregelte Bauprodukt „Feuerverzinkte tragende Bauteile aus Stahl und Stahlguss“ gilt diesbezüglich die DASt-Richtlinie 022 als einzuhaltendes Regelwerk.
Was haben Sie als Kunde von der AbZ?
Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden Mindestanforderungen an die Güte und Brauchbarkeit von Baustoffen, bauteilen und Bauarten gestellt, die in entsprechenden DIN-Normen enthalten sind. Mit ihrer Hilfe kann jeder am Bau Beteiligte nachweisen, dass die allgemeinen Anforderungen der bauaufsichtlichen Rechtsvorschriften erüllt sind. Im Fall, dass bestimmte Baustoffe, Bauteile und Bauarten nicht diesen Normen entsprechen bzw. dass es noch keine Norm gibt, handelt es sich um neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten. Da auch sie gewissen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen, ist ihre Brauchbarkeit nachzuweisen. Und das geht mit Hilfe einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Diese bescheinigt, dass gegen die Anwendung des betreffenden Gegenstandes aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften keine Bedenken bestehen. Wer also bei der Oberflächenveredelung auf microZINQ® setzt, hat beim Inverkehrbringen seiner Bauteile den nötigen Rechtsschutz auf seiner Seite. Denn microZINQ® hat die AbZ und zeigt dem Kunden, dass er bei seiner Verwendung die geforderten Vorgaben erfüllt – wie auch bei allen anderen Zertifizierungen und Normen von ZINQ, die z. B. mit der EN 1090 und der DASt 022 einen Nachweis der Konformität erbringen. Und durch die AbZ von microZINQ® kann der Kunde das auch ganz einfach nachweisen.