18.12.2015
Das Gelsenkirchener Unternehmen Voigt & Schweitzer hat einen ersten Vertrag zur „Betrieblichen Einstiegsqualifizierung“ mit einem jungen Asylbewerber unterzeichnet. Das Traditionsunternehmen bekennt sich in diesen Zeiten zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung für Flüchtlinge.
Seit dem 1. Dezember ist Marash, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam, als Langzeitpraktikant im Gelsenkirchener Werk am Rhein-Herne-Kanal beschäftigt. Ermöglicht wurde das Engagement durch die Zusammenarbeit und Vermittlung von regionalen und lokalen Akteure. Die IHK Nord Westfalen aus Münster, ELNet plus − Emscher-Lippe Netzwerk Integration von Asylbewerber/Innen und Flüchtlingen aus Gelsenkirchen und die Agentur für Arbeit wirkten im Verbund.
Angefangen hatte alles mit der Frage an die IHK Nord Westfalen wie Voigt & Schweitzer Integrationshilfe für Flüchtlinge leisten könne. Sie gab den Hinweis auf den Projektpartner EL-Net plus − Emscher Lippe aus Gelsenkirchen, der seit Jahren „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ in Arbeit oder Ausbildung vermittelt. Bereits im Oktober 2015 bei der ersten Kontaktaufnahme mit ELNet plus erhielt Marius Mann, der Leiter der Personalabteilung von Voigt & Schweitzer, einen Überblick und „Fahrplan“.
Über ELNet plus − Emscher-Lippe Netzwerk Integration von Asylbewerber/Innen und Flüchtlingen
Das Integrationsprojekt "ELNet plus" bietet in der Region Emscher-Lippe differenzierte Angebote zur Unterstützung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen an und setzt verschiedene Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Zugangs der Teilnehmenden zu schulischer Bildung, Berufsausbildung und Arbeit um. Das Projekt "ELNet plus" wird im Rahmen der "ESF-Integrationsrichtlinie Bund" durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. www.reinit.de
Integration durch Arbeit
Das Unternehmen auch Flüchtlinge mit Duldungsstatus mit Erlaubnis beschäftigen ist selten, sicher ein Wagnis - aber kein Einzelfall. Wenn abgelehnte Flüchtlinge nachweisen können, dass sie auch wirtschaftlich in Deutschland integriert sind, haben sie die Möglichkeit, über die Härtefallkommissionen der Bundesländer eine „Bleiberechtsregelung“, wie sie aktuell im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen ist, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Betriebe brauchen also nicht befürchten, dass ihre Beschäftigten generell nach Ablauf der Frist im Ausweispapier nicht mehr bei ihnen arbeiten können, so das Netzwerk Land in Sicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Flüchtlinge nach Abschluss einer Berufsausbildung in Deutschland bleiben dürfen, ist hoch. Auch wenn das Asylverfahren abgelehnt werden sollte, gibt es Möglichkeiten, aus der Duldung heraus eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Die „Betriebliche Einstiegsqualifizierung“ ist eine Art Langzeitpraktikum und dient der Ver-mittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Fähigkeiten. Sie kann für die Dauer von mindestens sechs bis längstens zwölf Monaten gefördert werden. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§4 BBiG, §25 HwO).
Der wesentliche Vorteil für Arbeitgeber ist, dass sie die künftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit in der Praxis kennenlernen und gezielt auf die Ausbildung vorbereiten können. Die Agentur für Arbeit unterstützt Firmen dabei monatlich mit einem Zuschuss zur EQ-Vergütung in Höhe von 216 Euro zuzüglich einer Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge.